Ein Brief vom Gerichtsvollzieher ist ernst – reagieren Sie schnell und überlegt. Ignorieren verschärft die Lage, kooperatives Verhalten verbessert Ihre Chancen.
Wichtig vorab
Termine werden schriftlich angekündigt.
Eine Absage ist nicht möglich, eine Verschiebung nur in Ausnahmefällen.
Rechtzeitiger Kontakt kann Kosten und Zwangsmaßnahmen verhindern.
Was darf der Gerichtsvollzieher?
Mit vollstreckbarem Titel (§ 753 ZPO) darf er:
Ihre Anschrift ermitteln
Ihre Wohnung betreten oder öffnen lassen
Zwangsmaßnahmen einleiten (ggf. mit Polizei)
Termin verschieben – geht das?
Nur bei:
Frühzeitiger Kontaktaufnahme
Nachvollziehbarem Rückzahlungsplan
Ernsthaftem Einigungsversuch
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht – Kulanz ist möglich.
Zutritt zur Wohnung verweigern?
Beim ersten Besuch: ja.
Aber: Dauerhafte Verweigerung kann zu richterlich angeordneter Durchsuchung führen – samt Türöffnung und Zusatzkosten.
Ihre Rechte
Sie dürfen sich den Titel und Dienstausweis zeigen lassen.
Sie können den Zutritt einmal verweigern.
Sie dürfen Pfändungsfreigrenzen einfordern.
Sie können das Vorgehen vom Amtsgericht prüfen lassen.
Ihre Pflichten
Auf Verlangen müssen Sie eine Vermögensauskunft abgeben (§ 802g ZPO).
Bei Verweigerung droht ein Haftbefehl – ggf. Zwangshaft bis zu 6 Monaten.
Termin verpasst – was dann?
Es droht ein Haftbefehl zur Erzwingung der Auskunft. Der Gerichtsvollzieher kann mit Polizei erscheinen.
Hilfe bei drohender Zwangsvollstreckung
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