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GEZ-Befreiung oder Ermäßigung:

Wie Sie nur noch 5 € Rundfunkbeitrag zahlen

Viele Menschen mit geringem Einkommen empfinden den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro als starke Belastung. Besonders betroffen sind Geringverdiener, Rentner, Auszubildende oder Studierende – vor allem, wenn sich Schulden beim Beitragsservice (ehemals GEZ) über einen längeren Zeitraum angesammelt haben.

Doch es gibt Entlastungsmöglichkeiten: Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag – unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Wer Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung hat

  • Wie Sie den Antrag richtig stellen

  • Wie Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern können

  • Wie Sie den Beitrag auf 5 Euro im Monat senken

1. Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch – sie muss beantragt werden. Anspruch auf eine vollständige Befreiung haben unter anderem Personen, die folgende Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG

  • Wohngeld oder Kinderzuschlag

  • Stipendiaten mit vergleichbarem Bedarf

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80

Hinweis: In Gemeinschaftsunterkünften (z. B. für Geflüchtete) übernimmt oft die Landesrundfunkanstalt den Beitrag. Die Bewohner zahlen dann nicht selbst.

2. Härtefallregelung – Beitrag auf 5 Euro senken

Auch ohne Leistungsbezug ist unter Umständen eine Ermäßigung möglich: Wenn das Einkommen nur knapp über der Bedürftigkeitsgrenze liegt, kann eine Härtefallregelung greifen.

Dann zahlen Betroffene statt 18,36 Euro lediglich 5 Euro monatlich.

Diese Regelung gilt zum Beispiel für:

  • Geringverdiener

  • Rentner mit niedriger Rente

  • Alleinerziehende mit wenig Einkommen

  • Personen mit befristeten oder unsicheren Arbeitsverhältnissen

3. So stellen Sie den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung

Vorgehensweise:

  1. Besuchen Sie die Website www.rundfunkbeitrag.de

  2. Wählen Sie den Punkt „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“

  3. Geben Sie an, welche Sozialleistung Sie erhalten

  4. Füllen Sie das Formular mit Ihren persönlichen Daten aus

  5. Drucken Sie das Formular als PDF aus

  6. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei (z. B. Bürgergeld-Bescheid, BAföG-Nachweis, Schwerbehindertenausweis)

  7. Senden Sie alles per Post an die im Formular angegebene Adresse

Hinweis: Auch für Ermäßigungen aufgrund eines Härtefalls gilt dasselbe Verfahren – mit entsprechenden Nachweisen.

4. Rückwirkende Befreiung – bis zu 36 Monate möglich

Wenn Sie bereits in der Vergangenheit anspruchsberechtigt waren, aber Beiträge gezahlt haben, können Sie diese zurückfordern – bis zu 3 Jahre rückwirkend.

Voraussetzung ist, dass Sie für den betreffenden Zeitraum Leistungsnachweise vorlegen können (z. B. ältere Bescheide zu Bürgergeld oder Wohngeld).

Dazu genügt ein formloses Schreiben oder die Nutzung des regulären Antragsformulars.

5. Was passiert nach dem Antrag?

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie vom Beitragsservice einen schriftlichen Bescheid. Eine Befreiung oder Ermäßigung gilt meist nur für einen bestimmten Zeitraum – zum Beispiel für die Dauer des Leistungsbezugs. Danach ist eine erneute Antragstellung möglich, sofern die Voraussetzungen weiterhin bestehen.

Häufige Fragen zur Rundfunkbeitragsbefreiung (FAQ)

Kann ich den Antrag online einreichen?

Nein. Sie können den Antrag online ausfüllen, müssen ihn aber ausdrucken und mit Originalnachweisen per Post einreichen.

Was passiert bei bestehenden Schulden beim Beitragsservice?

Mit einer rückwirkenden Befreiung können Beitragsrückstände entfallen oder zurückerstattet werden. Bei Schulden hilft eine Schuldnerberatung beim Kontakt mit dem Beitragsservice.

Welche Nachweise sind erforderlich?

  • Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld, BAföG)

  • Meldebescheinigung, falls erforderlich

  • Schwerbehindertenausweis bei Ermäßigung

Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten

Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung haben – und zahlen jahrelang unnötig.

Unsere Schuldnerberatung unterstützt Sie bei:

  • Der vollständigen Antragsstellung

  • Der Kommunikation mit dem Beitragsservice

  • Der Regulierung alter Schulden

  • Der Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge

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