Können Sie wegen Schulden ins Gefängnis kommen? Die kurze Antwort: In Deutschland geht das nicht einfach so.
Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen ein Haftbefehl im Zusammenhang mit Schulden möglich ist – etwa bei der Verweigerung der Vermögensauskunft oder bei nicht bezahlten Geldstrafen.
Rechtliche Sonderfälle
Unbezahlter Geldstrafe → Ersatzfreiheitsstrafe
Verweigerung der Vermögensauskunft → Erzwingungshaft
Betrug oder Steuerhinterziehung bei Schulden
1. Ersatzfreiheitsstrafe
Wer eine gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht zahlt, kann ersatzweise ins Gefängnis müssen.
Regel: 1 Tagessatz = 1 Tag Freiheitsentzug.
Vermeidung:
Geldstrafe zahlen
Ratenzahlung beantragen
Rechtzeitig beraten lassen
2. Erzwingungshaft bei verweigerter Vermögensauskunft
Wenn Sie Ihre Vermögensverhältnisse nicht offenlegen, kann das Gericht Haft zur Erzwingung anordnen.
Folgen:
Polizei & Gerichtsvollzieher können erscheinen
Haft bis zu 6 Monate möglich
Vermeidung:
Auskunft fristgerecht abgeben
3. Haftbefehl bei Betrug oder Steuerhinterziehung
Strafbare Handlungen wie Kredit- oder Leasingbetrug sowie bewusst verschwiegene Einnahmen können zur Haft führen.
4. Ab wann droht ein Haftbefehl?
Nicht die Höhe der Schulden zählt, sondern Ihr Verhalten. Schon bei kleinen Beträgen kann bei fehlender Mitwirkung ein Haftbefehl folgen.
So schützen Sie sich
Frühzeitig handeln
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