Viele Mieterinnen und Mieter sind verunsichert, wenn sie von einer Kündigung durch den Vermieter hören. Grundsätzlich kann ein Vermieter in Deutschland nicht einfach „grundlos“ kündigen. Ausnahme: das Sonderkündigungsrecht.
Sonderkündigungsrecht – Wann Vermieter leichter kündigen dürfen:
Gilt bei:
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Zweifamilienhaus (Vermieter wohnt mit im Haus)
Hier dürfen Vermieter unter erleichterten Bedingungen kündigen, auch ohne Eigenbedarf.
Nicht anwendbar bei:
Mehrfamilienhäusern (ab drei Parteien)
Gewerblicher Nutzung
Zusammengelegten Wohnungen
Kündigungsfrist:
+3 Monate länger als üblich → mehr Zeit für Wohnungssuche
Sozialklausel – Kündigung abwehren bei Härtefällen
Kündigung kann unwirksam sein bei:
Krankheit
Hohem Alter
Keine Ersatzwohnung verfügbar
Soziale Härte
Was tun?
→ Gericht prüft Interessenabwägung
→ Kündigung kann gestoppt oder verzögert werden
Unser Rat:
Kündigung erhalten? Nicht ignorieren!
Rechtzeitig beraten lassen (z. B. Fachanwalt für Mietrecht)
Rechte kennen – früh handeln
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