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Ihre Rechte als Mieter

Wenn der Vermieter faktisch grundlos kündigen kann

Viele Mieterinnen und Mieter sind verunsichert, wenn sie von einer Kündigung durch den Vermieter hören. Grundsätzlich kann ein Vermieter in Deutschland nicht einfach „grundlos“ kündigen. Ausnahme: das Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht – Wann Vermieter leichter kündigen dürfen:

Gilt bei:

  • Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

  • Zweifamilienhaus (Vermieter wohnt mit im Haus)

Hier dürfen Vermieter unter erleichterten Bedingungen kündigen, auch ohne Eigenbedarf.

Nicht anwendbar bei:

  • Mehrfamilienhäusern (ab drei Parteien)

  • Gewerblicher Nutzung

  • Zusammengelegten Wohnungen

Kündigungsfrist:

+3 Monate länger als üblich → mehr Zeit für Wohnungssuche

Sozialklausel – Kündigung abwehren bei Härtefällen

Kündigung kann unwirksam sein bei:

  • Krankheit

  • Hohem Alter

  • Keine Ersatzwohnung verfügbar

  • Soziale Härte

Was tun?

→ Gericht prüft Interessenabwägung

→ Kündigung kann gestoppt oder verzögert werden

Unser Rat:

  • Kündigung erhalten? Nicht ignorieren!

  • Rechtzeitig beraten lassen (z. B. Fachanwalt für Mietrecht)

  • Rechte kennen – früh handeln

Wir unterstützen Sie dabei.

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Jeder Schritt in Richtung Schuldenfreiheit ist ein Schritt zu einem unbeschwerteren Leben. Stellen Sie sich vor, wie es sich anfühlt, wieder ohne Sorgen durchzuatmen, Ihr Geld für sich selbst einzusetzen und voller Zuversicht in die Zukunft blicken zu können.

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