Zum 1. Juli 2025 steigen die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen und P-Konten. Der monatliche Grundfreibetrag liegt künftig bei 1.555 Euro netto – faktisch sogar bei 1.559,99 Euro, da Beträge bis zu dieser Schwelle vollständig unpfändbar sind.
Berechnen Sie pfändbares Einkommen anhand der neuen Pfändungsfreigrenzen (seit dem 01.07.2025) über den Pfändungsrechner von www.lohnexperte.de.
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2025 im Überblick
Grundfreibetrag (monatlich)
1.555 Euro (1.559,99 Euro faktisch)
Freibetrag für erste unterhaltspflichtige Person
585,23 Euro
Für jede weitere unterhaltspflichtige Person
326,04 Euro
Vollständige Pfändbarkeit ab
4.766,99 Euro netto
Was ändert sich konkret?
Einkommen bis 1.559,99 Euro bleibt vollständig pfändungsfrei.
Ab 1.560 Euro wird der pfändbare Anteil stufenweise berechnet.
Ab 4.766,99 Euro ist jeder weitere Euro voll pfändbar.
Das P-Konto wird automatisch auf den neuen Basisschutz angepasst.
Nur bei zusätzlichen Freibeträgen (z. B. Unterhalt, Sozialleistungen) ist ein Nachweis erforderlich.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Lediger Arbeitnehmer
Nettoeinkommen: 1.850 Euro
Pfändbarer Betrag: ca. 95 Euro
Verbleibender Betrag: ca. 1.755 Euro
Beispiel 2: Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern
Nettoeinkommen: 2.400 Euro
Gesamter Freibetrag: 1.555 + 585,23 + 326,04 = 2.466,27 Euro
Pfändbar: nichts – das Einkommen bleibt vollständig geschützt
Hintergrund zur Anpassung
Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich nach § 850c ZPO angepasst und orientieren sich am steuerlichen Grundfreibetrag. 2024 lag der Grundfreibetrag noch bei 1.499,99 Euro – die neue Grenze bedeutet eine Erhöhung um etwa 4 Prozent.
Was Arbeitgeber und Banken beachten müssen
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Arbeitgeber müssen Lohnpfändungen ab Juli 2025 nach der neuen Tabelle berechnen.
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Banken passen den Basisschutz auf P-Konten automatisch an.
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Bescheinigungen für zusätzliche Freibeträge können von Schuldnerberatung, Arbeitgeber oder Sozialbehörde ausgestellt werden.
Sonderfall: Unterhaltsrückstände
Bei rückständigem Unterhalt kann der Pfändungsschutz deutlich eingeschränkt werden (§ 850d ZPO). In solchen Fällen ist eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen.
Fazit
Die neuen Pfändungsgrenzen verbessern den finanziellen Schutz für Schuldner spürbar – besonders für Personen mit geringem Einkommen oder Unterhaltspflichten. Wer von einer Pfändung betroffen ist oder Fragen zum P-Konto hat, sollte frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
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