Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht nur Pflichten, sondern vor allem auch Chancen.
Es bietet die Möglichkeit, finanzielle Belastungen hinter sich zu lassen und einen echten Neuanfang zu wagen.
Auf dieser Seite erfahren Sie verständlich und kompakt, wie ein Insolvenzverfahren abläuft, welche Verpflichtungen damit verbunden sind und welche Perspektiven sich für Sie daraus ergeben.
Schnellübersicht
Ziel: Schuldenfrei in 3 Jahren
Für wen: Privatpersonen & ehemals Selbstständige
Ergebnis: Restschuldbefreiung – neue finanzielle Freiheit
Ablauf des Insolvenzverfahrens in 5 klaren Schritten
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten Personen die Möglichkeit, sich von ihren Verbindlichkeiten zu befreien – rechtlich geregelt, mit klaren Vorgaben und dem Ziel eines schuldenfreien Neuanfangs.
1. Antragsstellung
Wer? Der Antrag kann sowohl durch den Schuldner selbst als auch durch einen Gläubiger gestellt werden.
Voraussetzung: Nachweis der Zahlungsunfähigkeit oder drohenden Zahlungsunfähigkeit
2. Eröffnungsverfahren
Das zuständige Insolvenzgericht prüft:
Ist genügend Insolvenzmasse vorhanden, um die Kosten des Verfahrens zu decken?
Liegen die formalen Voraussetzungen vor?
Ist dies der Fall, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren offiziell.
3. Hauptverfahren: Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt und übernimmt:
Verwaltung und ggf. Verwertung des pfändbaren Vermögens
Prüfung und Einordnung der Forderungen aller Gläubiger
Achtung: Der Schuldner verliert die Verfügungsgewalt über sein Vermögen – alle Entscheidungen laufen nun über den Verwalter.
4. Wohlverhaltensphase
Dauer: 3 Jahre (seit 2020, zuvor 6 Jahre)
In dieser Phase verpflichtet sich der Schuldner:
Pfändbares Einkommen regelmäßig an den Treuhänder/Insolvenzverwalter abzuführen
Keine neuen Schulden zu machen
Veränderungen (z. B. Adresse, Job, Einkommen) unverzüglich zu melden
Durchhalten lohnt sich: Wer sich an die Regeln hält, bekommt am Ende die Restschuldbefreiung.
5. Restschuldbefreiung
Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung.
Alle nicht beglichenen Schulden – mit wenigen Ausnahmen – werden endgültig erlassen.
Neuanfang möglich: Der Schuldner ist wieder wirtschaftlich handlungsfähig.
Verkürzte Verfahrensdauer – seit 2020 nur noch 3 Jahre
Seit dem 1. Oktober 2020 gilt:
- Das Insolvenzverfahren dauert nur noch 3 Jahre
- Gilt für alle Privatpersonen und ehemals Selbstständige
- Voraussetzung: Erfüllung aller Mitwirkungspflichten
Ziel: Schneller zurück ins wirtschaftliche und soziale Leben
Pflichten während des Insolvenzverfahrens
Während des Verfahrens ist die aktive Mitwirkung des Schuldners verpflichtend.
Folgende Pflichten sind unbedingt einzuhalten:
Offenlegungspflicht
Alle finanziellen Verhältnisse müssen vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt werden.
Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter
Alle Auskünfte müssen rechtzeitig und vollständig erteilt werden.
Abtretung des pfändbaren Einkommens
Pfändbares Einkommen wird automatisch an den Insolvenzverwalter weitergeleitet.
Mitteilungspflichten
Jede Änderung von Wohnsitz, Arbeitsplatz oder Einkommen ist unverzüglich zu melden.
Achtung: Die Missachtung dieser Pflichten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen!
Fazit: Ihre zweite Chance verdient Klarheit & Struktur
Das Insolvenzverfahren ist kein einfacher Weg – aber ein klar geregelter und fairer.
Es ermöglicht Menschen in ausweglosen Schuldenlagen, einen vollständigen Neuanfang zu wagen.
Mit dem richtigen Wissen und professioneller Begleitung können Sie:
Schulden loswerden
Nachhaltig wirtschaftlich neu starten
Ihre psychische und soziale Belastung reduzieren
Starten Sie jetzt sofort – machen Sie den ersten Schritt in Ihre schuldenfreie Zukunft!
Jeder Schritt in Richtung Schuldenfreiheit ist ein Schritt zu einem unbeschwerteren Leben. Stellen Sie sich vor, wie es sich anfühlt, wieder ohne Sorgen durchzuatmen, Ihr Geld für sich selbst einzusetzen und voller Zuversicht in die Zukunft blicken zu können.