Schulden sind ein sensibles Thema – besonders nach dem Ende einer Ehe. Ob durch Trennung, Scheidung oder einen Todesfall: Die Frage, wer für welche Verbindlichkeiten haftet, hängt stark von den individuellen Umständen ab. Maßgeblich sind der Güterstand, gemeinsame Verträge und der Zugewinnausgleich.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und zeigt, wie unsere Schuldnerberatung Sie gezielt unterstützen kann.
Schulden bei Trennung – was gilt vor der Scheidung?
Grundsätzlich gilt: Ehepartner haften nicht automatisch füreinander. Entscheidend ist, wer den jeweiligen Vertrag unterzeichnet hat.
Einzelverträge: Nur derjenige, der z. B. einen Kredit- oder Mietvertrag unterschrieben hat, haftet.
Gemeinsame Verträge: Bei gemeinsam unterschriebenen Verträgen, z. B. Krediten oder Bürgschaften, haften beide Partner gesamtschuldnerisch.
Gemeinsame Konten: Besteht ein Gemeinschaftskonto, können beide für Überziehungen verantwortlich gemacht werden.
Verträge nach Auszug: Auch nach dem Auszug kann eine vertragliche Verpflichtung bestehen bleiben, etwa bei einem allein unterschriebenen Energievertrag für die alte Wohnung.
Beispiel: Hat ein Partner allein ein Auto finanziert, haftet der andere auch dann nicht, wenn er zuvor freiwillig mitbezahlt hat.
Schulden bei Scheidung – wer trägt die Verantwortung?
Die Haftungsfrage bei Schulden im Scheidungsfall richtet sich vor allem nach dem Güterstand der Ehe:
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall ohne Ehevertrag): Jeder haftet nur für die eigenen Schulden. Gemeinsame Verpflichtungen bleiben gemeinschaftlich bestehen.
Gütertrennung: Jeder verwaltet sein eigenes Vermögen. Schulden bleiben individuell zugeordnet.
Gütergemeinschaft: Schulden gehören zum Gesamtgut, sofern keine abweichenden Regelungen im Ehevertrag bestehen.
Der Zugewinnausgleich betrifft nur die Vermögenswerte – nicht die Verbindlichkeiten. Ausnahme: Gemeinsame Schulden, z. B. aus einem gemeinsamen Kreditvertrag, müssen weiter gemeinsam bedient werden.
Schulden im Todesfall – was müssen Erben beachten?
Auch Schulden können vererbt werden.
Annahme oder Ausschlagung: Wer erbt, übernimmt auch die Schulden. Eine Ausschlagung der Erbschaft ist innerhalb von sechs Wochen möglich.
Haftung: Die Haftung ist grundsätzlich auf die Erbmasse beschränkt. Nur wenn eigene Mittel verwendet werden, haften Erben mit dem Privatvermögen.
Einfluss des Güterstands:
Zugewinngemeinschaft: Der überlebende Ehepartner erhält 25 Prozent gesetzliches Erbteil plus 25 Prozent pauschaler Zugewinnausgleich.
Gütertrennung: Ehepartner erbt gleichberechtigt mit den Kindern.
Gütergemeinschaft: Die Anteile richten sich nach der Erbenordnung.
Zugewinnausgleich – wann relevant?
Ein Zugewinnausgleich findet nur bei bestehender Zugewinngemeinschaft statt. Dabei wird die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner ausgeglichen.
Schulden verringern das Anfangs- oder Endvermögen.
Der Antrag muss beim Familiengericht gestellt werden.
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab rechtskräftiger Scheidung.
Kein Ausgleich erfolgt bei:
Vorliegendem Ehevertrag mit Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
Kein Vermögensunterschied oder freiwilliger Verzicht
Verjährtem Anspruch
Immobilienkredit und Haus mit Schulden
Für Immobilienfinanzierungen gilt:
Nur wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, ist verpflichtet.
Haben beide Partner unterzeichnet, bleiben beide auch nach Trennung oder Scheidung haftbar.
Bei gemeinsamen Immobilien sind Verkauf, Auskauf durch einen Partner oder Teilung häufig notwendig.
Unterhaltszahlungen trotz Schulden
Unterhaltsverpflichtungen bleiben grundsätzlich bestehen – Schulden können aber berücksichtigt werden:
Ehegattenunterhalt:
Anspruch besteht nur bei Bedürftigkeit des einen und Leistungsfähigkeit des anderen Partners.
Schulden wirken sich nur aus, wenn sie unterhaltsrechtlich relevant sind (z. B. gemeinsam eingegangene Kredite).
Kindesunterhalt:
Auch hier können Schulden berücksichtigt werden, wenn sie notwendig oder existenzsichernd sind.
Voraussetzung ist, dass das Existenzminimum (Selbstbehalt) gewahrt bleibt.
Eine Einzelfallprüfung findet im Rahmen der Zumutbarkeit statt.
Unterstützung durch Schuldnerberatung nach der Ehe
Die rechtlichen Regelungen zu Schulden nach einer Trennung oder Scheidung sind komplex – besonders bei gemeinsamen Krediten, Immobilien oder Unterhaltsverpflichtungen.
Unsere Schuldnerberatung bietet Ihnen:
Klare Analyse Ihrer finanziellen Situation
Unterstützung im Umgang mit Gläubigern
Beratung bei der Auflösung gemeinsamer Schulden
Hilfe bei Verhandlungen und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
Gemeinsam entwickeln wir eine tragfähige Lösung für Ihre neue finanzielle Lebensphase. Vertraulich, unabhängig und individuell.
Starten Sie jetzt sofort – machen Sie den ersten Schritt in Ihre schuldenfreie Zukunft!
Jeder Schritt in Richtung Schuldenfreiheit ist ein Schritt zu einem unbeschwerteren Leben. Stellen Sie sich vor, wie es sich anfühlt, wieder ohne Sorgen durchzuatmen, Ihr Geld für sich selbst einzusetzen und voller Zuversicht in die Zukunft blicken zu können.