Schulden können verjähren, aber das ist in der Praxis selten. Die Fristen hängen von der Art der Forderung ab – und können durch bestimmte Ereignisse unterbrochen oder verlängert werden. Wer auf Verjährung hofft, geht ein hohes Risiko ein.
Verjährungsfristen
Allgemeine Forderungen
3 Jahre (§ 195 BGB)
Titulierte Forderungen
30 Jahre (§ 197 BGB)
Krankenkassenbeiträge
4 Jahre
(in Ausnahmefällen 30 Jahre)
Steuerschulden
5 Jahre (§ 228 AO)
Wichtig: Die Frist beginnt meist am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand. Sie gilt nur, wenn es keine Unterbrechung gibt.
Was unterbricht oder hemmt die Verjährung?
-
Teilzahlungen oder Ratenvereinbarungen
-
Anerkennung der Forderung
-
Mahnbescheide oder Zwangsvollstreckung
Bei einem vollstreckbaren Titel (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) verlängert sich die Verjährung automatisch auf 30 Jahre – jede Zahlung kann sie neu starten.
Verjährung als Strategie? Meist nicht sinnvoll!
In der Theorie möglich, aber riskant: Schon ein kleiner Kontakt mit dem Gläubiger kann die Frist unterbrechen. Verjährung ist deshalb kein verlässlicher Schuldenausweg.
Besser: professionelle Schuldnerberatung
Anstatt auf Zeit zu spielen, sollten Sie aktiv werden. Unsere Beratung hilft Ihnen, Schulden nachhaltig zu regulieren – außergerichtlich, individuell und ohne zusätzliche Kredite.
Unsere Leistungen:
Prüfung Ihrer Ansprüche und Fristen
Entwicklung realistischer Rückzahlungspläne
Verhandlung von Vergleichen mit Gläubigern
Starten Sie jetzt sofort – machen Sie den ersten Schritt in Ihre schuldenfreie Zukunft!
Jeder Schritt in Richtung Schuldenfreiheit ist ein Schritt zu einem unbeschwerteren Leben. Stellen Sie sich vor, wie es sich anfühlt, wieder ohne Sorgen durchzuatmen, Ihr Geld für sich selbst einzusetzen und voller Zuversicht in die Zukunft blicken zu können.