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Inkasso

Inkasso verständlich erklärt – Was Sie als Schuldner wissen sollten

Sie haben Post von einem Inkassobüro erhalten? Keine Sorge – wir erklären, was Inkasso bedeutet, wie seriöse Dienstleister arbeiten und was Sie unbedingt beachten sollten.

Drei Wege zur Forderungseintreibung

Zahlt ein Schuldner nicht, hat der Gläubiger verschiedene Möglichkeiten:

  • Eigeninkasso – er mahnt selbst

  • Inkasso mit Vollmacht – ein Dienstleister handelt im Auftrag

  • Forderungsverkauf – das Inkassounternehmen wird neuer Gläubiger

Wird die Forderung verkauft, tritt das Inkassobüro rechtlich an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers. Die gesamte Kommunikation läuft dann ausschließlich über das beauftragte Unternehmen oder den Anwalt.

Inkasso ist gesetzlich geregelt

Inkassodienstleistungen unterliegen dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Laut § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG dürfen nur registrierte Inkassodienstleister tätig werden.

Registrierungspflicht

Ein seriöses Inkassounternehmen ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.

Registereintrag prüfen

Ruhe bewahren und prüfen

Wenn Sie ein Schreiben erhalten, gehen Sie systematisch vor:

Checkliste

  • Liegt eine Vollmacht oder Abtretungserklärung bei?

  • Ist das Büro im RDG-Register gelistet?

  • Sind die Gebühren plausibel und gesetzlich zulässig?

  • Ist die Forderung nachvollziehbar aufgeschlüsselt?

Tipp: Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Forderungsaufstellung, bevor Sie zahlen.

Grundsätzlich zulässig – aber begrenzt

Inkassounternehmen dürfen Gebühren erheben, doch diese müssen verhältnismäßig sein – sie dürfen nicht höher sein als die eines Rechtsanwalts.

Gesetzliche Grundlage

  • § 4 Abs. 5 Einführungsgesetz zum RDG (RDGEG)

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Nr. 2300

Gebührenhöhe

  • Bis zur 1,3-fachen Geschäftsgebühr zulässig

  • Maximal 2,5-fach, aber nur bei besonders aufwendigen Fällen

  • Gebühren richten sich nach dem Streitwert der Forderung

Wann Sie keine Gebühren zahlen müssen

Sie sind nicht verpflichtet zu zahlen, wenn:

  • die Forderung unberechtigt ist

  • Sie rechtzeitig schriftlich widersprochen haben

  • Sie den Gläubiger vor Inkassobeauftragung über Ihre Zahlungsunfähigkeit informiert haben

Ein Inkassobüro darf keinen Zahlungsdruck ausüben, wenn die Forderung strittig ist.

Ein seriöses Inkassobüro erkennen Sie an folgenden Merkmalen:

  • Es ist im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen

  • Es kommuniziert klar und sachlich

  • Es droht nicht mit Polizei, Gefängnis oder Schufa

  • Es stellt die Forderung transparent und nachvollziehbar dar

  • Es ist offen für Rückfragen und bietet bei Bedarf auch Ratenzahlung an

Inkasso ist grundsätzlich legal. Es darf jedoch nur erfolgen, wenn eine berechtigte Forderung vorliegt und Sie sich im Zahlungsverzug befinden. Gleichzeitig dürfen die eingesetzten Mittel nicht unverhältnismäßig sein.

Schuldner sind gesetzlich vor überhöhten Gebühren und unzulässigem Druck geschützt.

Unser Rat: Lassen Sie jede Forderung prüfen, bevor Sie zahlen. Holen Sie sich im Zweifel rechtliche Unterstützung.

  • Inkasso ist erlaubt, aber gesetzlich reguliert

  • Sie sollten jede Forderung sorgfältig prüfen

  • Zahlen Sie nicht vorschnell, sondern nur nach Prüfung

  • Unberechtigte oder überhöhte Forderungen können Sie anfechten

  • Seriöse Inkassounternehmen informieren sachlich und nachvollziehbar

Fragen zum Inkasso? Wir helfen weiter:

Kostenlose Erstberatung, Verhandlung mit Gläubigern, Schutz vor unrechtmäßiger Forderung.

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Mehr zum obigen Thema und viele weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbereich.

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