Insolvenz liegt vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber Gläubigern nachzukommen. Dies kann folgende Situationen betreffen:
Zahlungsunfähigkeit: Laufende Rechnungen können nicht mehr fristgerecht bezahlt werden.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Es ist absehbar, dass bald keine Zahlungen mehr möglich sind.
Überschuldung: Die Verbindlichkeiten übersteigen das vorhandene Vermögen.
Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist, eine geordnete Entschuldung herbeizuführen. Dabei sollen die Gläubiger gerecht befriedigt und dem Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen durch die Restschuldbefreiung ein wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht werden.
Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit
Durch eine geordnete Umstrukturierung oder Verwertung des Vermögens wird die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt.
Schuldenregulierung
Die vorhandenen Mittel werden fair an die Gläubiger verteilt.
Restschuldbefreiung
Nach Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen kann der Schuldner schuldenfrei gestellt werden.
Neustart ermöglichen
Das Verfahren schafft eine neue finanzielle Perspektive für ehemals verschuldete Personen.
Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz)
Diese Form richtet sich an private Personen, ehemals Selbstständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen sowie Personen ohne offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen.
Ziel: Schuldenabbau durch ein gerichtliches Verfahren
Ergebnis: Restschuldbefreiung nach maximal drei Jahren (seit der Reform am 1. Oktober 2020)
Vorteil: Strukturierter Prozess mit klaren Fristen und Schutz vor Gläubigermaßnahmen
Dauer: In der Regel 36 Monate bei pflichtgemäßem Verhalten
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Ein Versuch, mit den Gläubigern ohne gerichtliches Verfahren eine Einigung zu erzielen. Dies ist eine Pflichtvoraussetzung für die Verbraucherinsolvenz.
Insolvenzantrag stellen
Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht, inklusive Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch.
Eröffnung des Verfahrens
Das Gericht prüft die Unterlagen und eröffnet das Verfahren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wohlverhaltensphase
Der Schuldner zahlt monatlich einen Teil seines Einkommens, der pfändbar ist, an die Gläubiger.
Restschuldbefreiung
Am Ende des Verfahrens werden alle noch offenen Schulden erlassen, soweit keine Ausnahmen gelten.
Führen Sie ein Haushaltsbuch, um Ihre Finanzen zu dokumentieren.
Halten Sie alle Gerichtstermine ein und arbeiten Sie mit dem Insolvenzverwalter zusammen.
Vermeiden Sie neue Schulden während des Verfahrens.
Bleiben Sie im Kontakt mit Ihrer Schuldnerberatung – sie begleitet Sie durch alle Phasen.
Mehr zum obigen Thema und viele weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbereich.
Jeder Schritt in Richtung Schuldenfreiheit ist ein Schritt zu einem unbeschwerteren Leben. Stellen Sie sich vor, wie es sich anfühlt, wieder ohne Sorgen durchzuatmen, Ihr Geld für sich selbst einzusetzen und voller Zuversicht in die Zukunft blicken zu können.
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